GRÜNDUNGSZUSCHUSS 2016
GRÜNDUNGSFÖRDERUNG AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT
Im vergangenen Jahr hat die Bundesagentur für Arbeit ihr Budget für die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit verdoppelt. Auch 2016 soll der Zuschuss helfen, direkt aus der Arbeitslosigkeit zu gründen und sich ein eigenes Geschäft aufzubauen. Doch wie funktioniert der Gründungszuschuss 2016?
So beantragt man das Geld beim Gründungszuschuss 2016
Aus der Arbeitslosigkeit zum Unternehmer: Der Gründungszuschuss kann – richtig genutzt – die notwendige Starthilfe in ein erfolgreiches Leben als Gründer und Unternehmer sein. Dafür sollte man aber einiges wissen – und das Richtige tun.
Anspruch auf Gründungszuschuss: Wer darf die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld I, unter Umständen auch anderer Leistungen nach SGB III, wenn sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, und mit der Gründung eines Unternehmens ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Die Gewährung des Gründungszuschusses ist aber eine Ermessensleistung – das heißt Ihr Vermittler entscheidet, ob Sie die Förderung bekommen.
WICHTIGE PUNKTE, DIE OFT ÜBERSEHEN WERDEN
- Als Antragsteller muss man ALG I beziehen und zwar mindestens einen Tag, bevor gegründet wird.
- Erst nach Ausschöpfung des Arbeitslosengelds zu gründen ist auch nicht zulässig, der Restanspruch von 150 Tagen muss eingehalten werden.
- Vermittlungsvorrang in den Arbeitsmarkt: Der Arbeitsvermittler wird in jedem Fall prüfen, ob es zur Gründung die Vermittlungsalternative gibt. Das heißt: Im Zweifel wird er versuchen, Sie in ein adäquates Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
- Da die Zuerkennung im Ermessen des zuständigen Vermittlers liegt, muss man als Antragsteller vor allem eines: überzeugen. Am besten mit einem guten Businessplan und einem stichhaltigen Finanzkonzept.
- Der Gründungszuschuss endet in jedem Fall mit Erreichen des 65. Lebensjahres.
- Bei wiederkehrender Arbeitslosigkeit wird der neuerliche Anspruch auf ALG I um die Zahl der Tage verkürzt, für die der Gründungszuschuss bezogen wurde.
VORAUSSETZUNGEN. WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden alle selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeiten, wenn sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Es muss sich hierbei um ein tragfähiges, Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept handeln, der Antragsteller muss die erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignungen für diese Tätigkeit mitbringen und auch die materiellen Voraussetzungen für eine unternehmerische Tätigkeit haben. All diese Voraussetzungen sollten nach Möglichkeit auch zweifelsfrei belegt werden können.
Hier noch weitere Punkte,
die auch gerne übersehen werden:
- Die Tätigkeit muss in hauptberuflichem Umfang ausgeübt werden und der zu erwartende Gewinn muss ausreichen, um die Existenz zu sichern.
- Fachliche Eignungen kann man nachweisen, persönliche Eignung sollte man auch be-weisen: durch Ergreifen der Initiative, Pünktlichkeit, eigenes Engagement und Zuverlässigkeit. Auch als Persönlichkeit muss man überzeugen.
- Überzeugend sind nur harte, nachprüfbare “Facts” und klare, logische Argumente. Große Träume und sehr großes Selbstbewusstsein allein befähigen noch nicht zur Selbständigkeit. Das sollte man im Auge behalten: Businessplan, Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau.
DAUER UND HÖHE DES GRÜNDUNGSZUSCHUSSES
Wie hoch ist die Förderung und wie lange bekommen Sie Geld?
Die Förderung läuft in zwei Phasen ab, in der jeweils unterschiedliche Förderhöhen gelten:
- In der ersten Phase des Gründungszuschusses, die 6 Monate dauert, wird die gesamte Höhe der ALG I Leistung weiterbezahlt. Dazu kommt ein Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung des Antragstellers.
- Danach kommt es zu einer Neubewertung: Die Arbeitsagentur prüft die Aktivitäten des Antragstellers während der sechsmonatigen Förderphase und die Tragfähigkeit des Konzepts noch einmal anhand der erreichten Ergebnisse. Die geplanten Ziele für die ersten sechs Monate im Geschäftsplan sollten dabei möglichst erreicht worden sein.
- Danach kann sich eine zweite Förderphase von insgesamt 9 Monaten anschließen, sofern die Beurteilung erfolgreich ausfällt. Hier wird allerdings nur noch der monatliche Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung von der Arbeitsagentur geleistet.
Vorsicht bei Hinzuverdienst zum Gründungszuschuss
Klar: bei niedrigem Anspruch auf Arbeitslosengeld-I gibt es auch nur einen geringeren Gründungszuschuss. Da scheint es logisch, dass Existenzgründer während der Anlaufphase der Selbständigkeit den Lebensunterhalt durch eine nichtselbständige Nebentätigkeit aufbessern. Doch hier ist Vorsicht geboten: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Die nebenberufliche – nichtselbständige – Tätigkeit darf 15 Wochenstunden nicht übersteigen. Auf den Verdienst kommt es dabei nicht an. Die Teilzeit darf durchaus mehr abwerfen, als die hauptberufliche Selbstständigkeit.
TIPP:
Zusätzliche Beschäftigungen müssen während des Förderbezugs bei der Arbeitsagentur angegeben werden. Klären Sie unbedingt bereits im Vorfeld mit Ihrem Arbeitsvermittler, ob die geplante Nebentätigkeit zulässig ist und nicht zu einem Abbruch der Förderung führen könnte.
WAS BRAUCHE ICH FÜR DEN ANTRAG?
Einen entsprechenden Antrag hält der zuständige Vermittler der Arbeitsagentur bereit. Darüber hinaus sind alle Unterlagen beizubringen, die möglichst umfassend
- die fachliche und persönliche Eignung des Gründers belegen.
- den zu erwartenden Erfolg der Geschäftstätigkeit belegen.
Wichtige Unterlage 1: Der Geschäftsplan oder Businessplan
In ihm werden sowohl das Gründungsvorhaben beschrieben, als auch eine umfassende Finanzplanung und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorausschau, die sich mindestens über 3 Jahre erstrecken sollen, sachlich korrekt dargelegt.
Wichtige Unterlage 2: Das Gutachten von fachkundiger Stelle
Eine Begutachtung dieses Geschäftsplans durch eine geeignete fachkundige Stelle und eine Bescheinigung über die Tragfähigkeit des Vorhabens sind beizulegen. Fachkundige Stellen können einerseits die entsprechenden Kammern sein, aber auch Wirtschaftsförderung, Startercenter, Unternehmensberater oder auch Gründerzentren.
Wichtige Unterlage 3: Nachweis der Qualifikation
Zum Nachweis der persönliche und fachliche Qualifikation (u.a. nachweisbare berufliche Erfahrung, kaufmännische Qualifikation) kann der Besuch bei einem Vorbereitungskurs oder Existenzgründerseminar notwendig sein. Erfragen Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler, was er hierfür erwartet. Bei einem Berater von Mc Kinsey o.ä. sollte das entfallen!
DIE UNTERLAGEN IM ÜBERBLICK
- ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss
- Businessplan mit Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Tragfähigkeitsbescheinigung (= Gutachten von fachkundiger Stelle)
- Lebenslauf
- Nachweis der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit (Gewerbeamt oder Finanzamt)
Wichtige Voraussetzung: Der Faktor Überzeugung
Für jeden Antragssteller ist es wichtig, sowohl fachlich als auch persönlich zu überzeugen. Darauf sollte größtes Augenmerk gelegt werden. Überzeugen kann man dabei sowohl durch sein persönliches Verhalten und sein ernsthaftes Bemühen als auch durch seine Fachkenntnis und durch immer nachprüfbare und nachvollziehbare Aussagen.