Abmahnung wegen Datenschutzverstoß erhalten?
Webseitenbetreiber müssen besonders auf Datenschutz achten: Grund dafür ist die DSGVO, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Für einen datenschutzkonformen Internetauftritt ist zum Beispiel eine rechtskonforme Datenschutzerklärung verpflichtend.
Seit 1. Dezember 2021 ist zudem das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) zu beachten. Dieses soll die Privatsphäre und Vertraulichkeit von Endeinrichtungen schützen, welche Endnutzer verwenden. Bei Missachtung drohen Geldbußen von bis zu 300.000,- EUR.
Die IHK München und Oberbayern hilft Unternehmen und Webseiten-Betreibern bei der Anpassung ihres Webauftritts.