IHK warnt vor Abmahnungen wegen Google Fonts
Findige Anwälte haben offenbar eine neue Abzockmasche gefunden, die aktuell zu vielen Nachfragen Betroffener auch bei der IHK für München und Oberbayern führt. Ziel sind bundesweit Webseitenbetreiber, die in ihren Onlineauftritten bestimmte technische Inhalte von Google einbinden. Die IHK empfiehlt grundsätzlich, nicht auf das Schreiben zu reagieren und keine Zahlungen zu leisten.
Durch das Einbinden von ‚Google Fonts‘ werden die IP-Adressen der Webseiten-Nutzer an den US-Internetriesen übermittelt. Google kann damit die benötigten Inhalte direkt auf den Computer des Nutzers ausspielen. IP-Adressen dienen zur Identifizierung von Endgeräten im Internet und zählen daher zu den personenbezogenen Daten, die den strengen Datenschutzvorschriften der DSGVO unterliegen. Google Fonts sind Schriftarten, die als Bausteine zur Darstellung von Text auf vielen Webseiten verwendet werden.
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IHK München und Oberbayern, Pressemeldung vom 04.11.2022